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AutorenbildStadtsportbund Dessau

SPORTVEREIN UND SCHULE

Der Landessportbund, das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt arbeiten gemeinsam an der Zielstellung Kindern und Jugendlichen die Chance auf eine regelmäßige sportliche Betätigung zu geben.


Derzeit werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften von Übungsleitenden und Lehrkräften umgesetzt. Im Rahmen von "Sport in Schule und Verein" erhalten Vereine für Sportprojekte und Arbeitsgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung. Fördergrundlage ist der Runderlass zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport.


Bewilligungsbehörde für Anträge ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.



Sport als Arbeitsgemeinschaft
Schulsport als Arbeitsgemeinschaft

Voraussetzung für die Förderung von Schulsport-Arbeitsgemeinschaften ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Sportverein. Der AG-Leiter muss im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein und ein erweitertes Führungszeugnis bei Antragsstellung vorlegen.

Die Antragsteller erhalten bei Förderung 20€ für eine AG-Stunde, 30€ für eine Doppelstunde. Sport- und Verbrauchsmaterialien werden mit 150€ finanziert. Außerdem kann eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an nichtschulischen Vergleichswettkämpfen in Höhe von 25€ gezahlt werden.


Sobald die Kooperationsvereinbarung besteht, kann die Schule für das kommende Schuljahr einen Antragstellen (bis zum 30.4.).

Die Registrierung und Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Schulamt. Am Ende des Schuljahres werden die geleisteten Stunden bis zum 31. August abgerechnet. Die zu verwendenden Dokumente für die Antragstellung stellt das Landesschulamt zur Verfügung. Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Downloadbereich/ Formularcenter


Fußball als Schul-AG
Fußball als Schul-AG
 

SCHULSPORT-PROJEKTE


Wer ein Sportprojekt in Zusammenarbeit mit einer Schule plant, kann ebenfalls Förderung beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und eine gültige DOSB-Lizenz.

Finanziert werden Personalkosten bis zu 600€, Sachkosten bis 250€ und der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder.


Für die Antragstellung ist die Abstimmung zwischen dem Verein und dem Stadtsportbund zur Erarbeitung der Zielstellung des Projektes Voraussetzung. Der Verein stellt seinen Förderantrag an den SSB. Dieser stellt den Antrag an das Landesschulamt bis 30.4.

Die Registrierung und Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Landesschulamt. Der SSB reicht nach Abschluss des Projektes die Verwendungsnachweise an das Schulamt zur Prüfung weiter.


Weitere Informationen und die benötigten Formulare stellt das Landesschulamt zur Verfügung.

 

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt Beitrag "Sportverein und Schule"


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