Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (Leistungsstufe Bronze). Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.
Das Deutsche Sportabzeichen kann von Männern und Frauen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der geforderten Leistungen. Die Verleihung erfolgt durch die Ausstellung einer Urkunde.
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden.
Auch Menschen mit Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderung wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung“ beschrieben.
Sportabzeichen ablegen
Die Prüfungstermine werden von den zuständigen Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen oder von ihnen beauftragten Personen kommuniziert. Abweichend von diesem Grundsatz können Prüfer*innen, die im Besitz eines gültigen Prüferausweises sind, für die auf dem Prüferausweis ausgewiesene Sportart Prüfungen jederzeit und überall in Verbindung mit einem Sportverein oder einer örtlichen Sportorganisation ansetzen und durchführen.
Prüfungen können Sie ablegen:
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im Verein/Sportabzeichen-Treff
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bei der Sportabzeichen-Tour
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bei öffentlichen Terminen, die die Vereine, Kreis-/Stadtsportbünde oder das Sportamt ausschreiben.
Bitte beachten Sie hierzu auch Infos in Ihrer Tageszeitung.
Nach erfolgreicher Prüfung in den vier Gruppen und bei Vorlage des Nachweises der Schwimmfertigkeit bestätigt die zuständige Stelle (ein Sportverein, eine Sportorganisation, SSB/KSB, etc.) durch Unterschrift und/oder Stempelabdruck die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und nach Möglichkeit die Richtigkeit der Identnummern.
Weitere Information zum Ablegen des Sportabzeichens gibt es HIER.
Materialien
Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
egelmäßiges Sporttreiben, als Vorbereitung zum Erwerb des Sportabzeichens, soll Menschen mit Behinderung vielseitige sportliche Leistungen ermöglichen und vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterungen der Behinderung schützen. Es soll Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit schaffen und Anreize zu regelmäßigem Sporttreiben bieten. Und es soll zur Inklusion, also zu selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe am Alltag beitragen.
Vorbereitung und Training für das Deutsche Sportabzeichen sind ideal dafür geeignet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Seit über 60 Jahren existiert ein Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, der vom DBS ständig weiterentwickelt und angepasst wird. So kann jeder Mensch nach seinen individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Auch der Erfolg wird am Ende gemeinsam gefeiert.
Für Menschen mit Behinderung, die das Deutsche Sportabzeichen ablegen wollen, gibt es folgende Behinderungsklassen, die teilweise je nach Schwere der Behinderung in Untergruppen eingeteilt sind:
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Allgemeine Behinderung
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Einseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
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Beidseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
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Einseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
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Beidseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
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Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen
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Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems mit Einschränkungen der Geh-/Stehfähigkeit
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Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems ohne Geh-/Stehfähigkeit (Rollstuhlfahrer/in)
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geistige Behinderung
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Kleinwuchs
Bedingungen und Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20, einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorliegen. Die Teilnahme ist nicht möglich bei koronaren Durchblutungsstörungen, nach Herzinfarkt, Herzoperation und Schrittmacherimplantation und bei allen Erkrankungen, die zu Schüben neigen (wie z. B. Morbus Bechterew, Multiple Sklerose, Netzhautablösung, Lungentuberkulose unter Überwachung) und ähnlichen akuten Erkrankungen – es sei denn, eine „Fachärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ wird vorgelegt.
Für den Erwerb des Sportabzeichens empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine zwingende Voraussetzung.