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Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig.
Die Ausbildung umfasst 8 Lerneinheiten und wird über ein Online-Modul auf der Lernplattform des LSB NRW erbracht.
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